11.12.2009 08:00 - Rechtsprechung & Urteile
Gericht: Schätzgebühr für Darlehenssicherheit nicht rechtens
Darf die Bank Ihnen Geld dafür abknöpfen, dass Sie Ihre Sicherheiten für einen Kredit auf Werthaltigkeit abklopft? Nein, sagt das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem aktuellen Fall (05.11.2009, Aktenzeichen: I-6 U 17/09).
Darum ging es: 260 Euro wollte eine Volksbank einem Verbraucherehepaar gemäß ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen dafür abnehmen, dass sie die Beleihungsobjekte für einen Privatkredit in Augenschein nahm. Doch das Paar wehrte sich mithilfe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Deren Argumentation vor Gericht: Herauszufinden, ob ein Beleihungsobjekt genug Sicherheit für einen Kredit bietet oder nicht, liege allein im Interesse der Bank und nicht der Bankkunden. Folglich darf sie ihm auch kein Geld dafür abknöpfen. Sie handele ja schließlich im eigenen Interesse. Dieser Argumentation folgten die Richter voll und ganz. Eine solche AGB-Klausel benachteilige die Kunden unangemessen und sei folglich unwirksam.
Fazit: Wenn Sie je einen Kredit brauchen und etwa eine Wohnung oder ein Haus beleihen wollen, lesen Sie vorher das Kleingedruckte in den Banken-AGB genau durch. Kosten für die Schätzung oder Besichtigung Ihrer Sicherheiten sollten Sie sich nicht ohne Weiteres aufs Auge drücken lassen. Denn gerade solche Nebenkosten können einen Kredit erheblich verteuern und werden im Effektivzins nicht ausgewiesen. Verweisen Sie auf dieses Urteil, falls es Schwierigkeiten gibt.
Quelle: Der kostenlose Newsletter "Bankkunden-vertraulich" - Geldwerte Tipps im Umgang mit Banken
Deren Argumentation vor Gericht: Herauszufinden, ob ein Beleihungsobjekt genug Sicherheit für einen Kredit bietet oder nicht, liege allein im Interesse der Bank und nicht der Bankkunden. Folglich darf sie ihm auch kein Geld dafür abknöpfen. Sie handele ja schließlich im eigenen Interesse. Dieser Argumentation folgten die Richter voll und ganz. Eine solche AGB-Klausel benachteilige die Kunden unangemessen und sei folglich unwirksam.
Fazit: Wenn Sie je einen Kredit brauchen und etwa eine Wohnung oder ein Haus beleihen wollen, lesen Sie vorher das Kleingedruckte in den Banken-AGB genau durch. Kosten für die Schätzung oder Besichtigung Ihrer Sicherheiten sollten Sie sich nicht ohne Weiteres aufs Auge drücken lassen. Denn gerade solche Nebenkosten können einen Kredit erheblich verteuern und werden im Effektivzins nicht ausgewiesen. Verweisen Sie auf dieses Urteil, falls es Schwierigkeiten gibt.
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