21.02.2009 08:10 - Personal & Führung
So entscheiden Sie bei der neuen Insolvenzgeldumlage U3 richtig!
Fakt ist: Seit dem 1.1.2009 müssen Sie bzw. der Arbeitgeber die U3 an die Krankenkasse des Arbeitnehmers abführen, an die auch die übrigen SV-Beiträge gehen!
Die U3 beträgt 0,1 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts. Voraussetzung: Dieses Bruttoarbeitsentgelt ist auch zur Rentenversicherung beitragspflichtig.
Achtung:
Das bedeutet auch, dass Sie Ihre 400-Euro-Arbeitsverhältnisse durchforsten müssen, ob es dort Beschäftigte gibt, deren Entgelt rentenversicherungspflichtig ist. Wenn ja, wird auch für diese die U3 fällig! Aber nicht an die Krankenkasse, sondern an die Minijob-Zentrale!
Wie berechnen sich nun die 0,1 Prozent?
Der bundesweit einheitlich geltende Umlagesatz von 0,1 Prozent bemisst sich am Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers, ist aber nach oben gedeckelt. Der „Deckel“ besteht aus der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Und das bedeutet, Sie müssen zwischen alten und neuen Bundesländern unterscheiden.
In den alten Bundesländern werden die 0,1 % bis zu einem Bruttoarbeitsentgelt von 5.400 Euro berücksichtigt.
In den neuen Bundesländern liegt die Beitragsbemessungsgrenze derzeit bei 4.550 Euro.
Und wie sieht das mit Arbeitnehmern in der Gleitzone aus?
Als Entgeltabrechner berechnen Sie die Umlage aus dem verminderten Gleitzonenentgelt. Das ist der Normalfall. Aber – das wissen Sie – keine Regel ohne Ausnahme:
Handelt es sich bei dem Arbeitnehmer um einen Gleitzonen-Mitarbeiter, der freiwillig den vollen Betrag zur Rentenversicherung zahlt, müssen Sie die U3 auch aus dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung berechnen.
Übrigens, kennen Sie George Orwells „Animal Farm“? Jenen Roman, in dem die geknechteten Tiere sich von ihrem gewalttätigen Bauern befreien um fortan gleichberechtigt nebeneinander zu wohnen und dafür die Regel aufstellen: „Alle Tiere sind gleich“? Dummerweise schwingen sich im Laufe der Handlung die Schweine zu den Herrschern des Hofes auf und ergänzen die Regel zu: „Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher.“
Genau so verhält es sich mit der Umlage U3. Nicht alle Arbeitgeber müssen zahlen:
Privathaushalte sind außen vor. Vor allem aber der Bund, die Länder, die Gemeinden sowie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, sofern sie kraft Gesetz oder Kraft anderer Bestimmungen nicht insolvent werden können.
Tja ja, gleiches Recht für alle…
Quelle: BWRmed!a
Achtung:
Das bedeutet auch, dass Sie Ihre 400-Euro-Arbeitsverhältnisse durchforsten müssen, ob es dort Beschäftigte gibt, deren Entgelt rentenversicherungspflichtig ist. Wenn ja, wird auch für diese die U3 fällig! Aber nicht an die Krankenkasse, sondern an die Minijob-Zentrale!
Wie berechnen sich nun die 0,1 Prozent?
Der bundesweit einheitlich geltende Umlagesatz von 0,1 Prozent bemisst sich am Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers, ist aber nach oben gedeckelt. Der „Deckel“ besteht aus der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Und das bedeutet, Sie müssen zwischen alten und neuen Bundesländern unterscheiden.
In den alten Bundesländern werden die 0,1 % bis zu einem Bruttoarbeitsentgelt von 5.400 Euro berücksichtigt.
In den neuen Bundesländern liegt die Beitragsbemessungsgrenze derzeit bei 4.550 Euro.
Und wie sieht das mit Arbeitnehmern in der Gleitzone aus?
Als Entgeltabrechner berechnen Sie die Umlage aus dem verminderten Gleitzonenentgelt. Das ist der Normalfall. Aber – das wissen Sie – keine Regel ohne Ausnahme:
Handelt es sich bei dem Arbeitnehmer um einen Gleitzonen-Mitarbeiter, der freiwillig den vollen Betrag zur Rentenversicherung zahlt, müssen Sie die U3 auch aus dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung berechnen.
Übrigens, kennen Sie George Orwells „Animal Farm“? Jenen Roman, in dem die geknechteten Tiere sich von ihrem gewalttätigen Bauern befreien um fortan gleichberechtigt nebeneinander zu wohnen und dafür die Regel aufstellen: „Alle Tiere sind gleich“? Dummerweise schwingen sich im Laufe der Handlung die Schweine zu den Herrschern des Hofes auf und ergänzen die Regel zu: „Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher.“
Genau so verhält es sich mit der Umlage U3. Nicht alle Arbeitgeber müssen zahlen:
Privathaushalte sind außen vor. Vor allem aber der Bund, die Länder, die Gemeinden sowie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, sofern sie kraft Gesetz oder Kraft anderer Bestimmungen nicht insolvent werden können.
Tja ja, gleiches Recht für alle…
Quelle: BWRmed!a
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