Liebe Besucher und Nutzer des Marketing & Business Portals,

nach 6 Jahren wird es Zeit für eine komplette Überarbeitung unseres Portals!
Im Februar 2012 erfolgt daher ein Relaunch unseres Portals!

Da eine ganz neue Struktur folgen wird, werden ab 01.09.11 bis zum Relaunch
keine Inhalte mehr aktualisiert. Ebenso nehmen wir keine neuen
Webkatalogeinträge mehr! In Kürze erhalten Sie an dieser Stelle
einen Link zur neuen Datenbank, in der Sie sich dann bereits für das
neue Portal anmelden können!

Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren nächsten Besuch!


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Arbeitsrecht

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Fristlose Kündigung nach verweigerter amtsärztlicher Untersuchung rechtens:
Verweigert ein Arbeitnehmer die Untersuchung durch einen Amtsarzt, kann er fristlos gekündigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
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Keine Prozesskostenhilfe für Klage wegen Altersdiskriminierung:
Das Landesarbeitsgericht Köln hat einem 61jährigen Mann Prozesskostenhilfe versagt, der auf Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung gemäß § 15 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) klagt.
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Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder: Ätsch Betriebsrat!:
Wenn Mitarbeiter eine gewisse Regelmäßigkeit in ihren Krankmeldungen erkennen lassen, können Sie als Arbeitgeber unter Umständen verlangen, dass diese Mitarbeiter zukünftig gleich am ersten Tag Ihrer Krankmeldung ein ärztliches Attest vorlegen müssen.
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Neues Urteil zur Ausbildungsvergütung: 40 % unter Tarif ist unzulässig:
Ist ein Unternehmen nicht tarifgebunden, kann es die Ausbildungsvergütung mit dem Auszubildenden frei verhandeln. Allerdings gibt es hier – zumindest nach unten – Grenzen, denn nach dem Berufsbildungsgesetz muss die Vergütung auch dann noch „angemessen“ sein.
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Bei langer Krankheit kann der Arbeitgeber kündigen:
Ein Arbeitgeber kann einem erkrankten Arbeitnehmer kündigen, wenn nicht abzusehen ist, wie lange dieser noch krank sein wird. Für die Kündigung reicht eine Negativprognose für die nächsten zwei Jahre aus. Zuvor muss der Arbeitgeber aber prüfen, ob es eine andere Einsatzmöglichkeit für den Arbeitnehmer im Betrieb gibt.
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Vergütung nach Lebensaltersstufen unzulässig:
Vergütungsstufen, die sich allein nach dem Lebensalter richten, sind eine unzulässige Diskriminierung. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden.
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Rückzahlungsklausel für Fortbildungskosten: 5 Jahre sind zu lang:
Jeder kennt sie, einige von Ihnen haben sie bereits unterzeichnet: Gemeint ist die Rückzahlungsklausel, mit der Sie sich vertraglich verpflichten, Ihrem Arbeitgeber die Kosten für eine von ihm gezahlte Aus-, Fort- und Weiterbildung zurückzuzahlen, wenn Sie vor Ablauf einer bestimmten Frist aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.
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Vorsicht Falle! Arbeitszeitkonto und Überstunden:
Laut Tarifvertrag sollte ein Arbeitnehmer eine Jahresarbeitszeit von 2.002 Stunden erbringen. Tatsächlich hatte er 61,6 Stunden mehr gearbeitet, die im Folgejahr durch Freizeit ausgeglichen wurden. Außerdem wurde ihm hierfür ein Überstundenzuschlag von 30 % gezahlt.
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Statistiken reichen nicht als Beweis für eine geschlechtsspezifische Benachteiligung:
Eine geschlechtsspezifische Benachteiligung bei einer Beförderungsentscheidung muss ausreichend nachgewiesen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
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Gleichbehandlungsgrundsatz gilt auch bei Pflichtverletzungen:
Arbeitgeber dürfen gleichartige Pflichtverletzung mehrerer Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres unterschiedlich ahnden. Wenn mehrere Mitarbeiter in ähnlicher Weise ihre Arbeitspflichten verletzen, dürfen Arbeitgeber nicht einfach einige Arbeitnehmer verwarnen und andere kündigen.
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Gesamt 9 Seiten



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